- Eine telefonische Zusage zählt wie ein schriftlicher Vertrag.
- Vorkasse wird fällig, 50 Prozent der verhandelten Gage. ( schlechte Erfahrungen gemacht in letzter Zeit.)
- Die Zahlung erfolgt direkt nach Veranstaltungsende in bar oder, wenn anders vereinbart, innerhalb von 7 Werktagen auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers.
- Bei nicht termingerechter Zahlung wird ein Verzugszins von 5 % fällig.
- Bei Vertragsbruch oder Absage durch den Auftraggeber 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Gage fällig, bei Absage 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 75% der Gage fällig.
- Bei Ausfall oder Krankheit des Auftragnehmers wird gleichwertiger Ersatz zu gleichen Bedingungen gestellt.
- Es wird eine Richtzeit für das Ende der Veranstaltung ausgehandelt. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 25,- € in Rechnung gestellt.