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Dies und das
 



- Eine telefonische Zusage zählt wie ein schriftlicher Vertrag.

- Vorkasse wird fällig, 50 Prozent der verhandelten Gage.  ( schlechte Erfahrungen gemacht in letzter Zeit.)

- Die Zahlung erfolgt direkt nach Veranstaltungsende in bar oder, wenn  anders vereinbart, innerhalb von 7 Werktagen auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers.

- Bei nicht termingerechter Zahlung wird ein Verzugszins von 5 % fällig.

- Bei Vertragsbruch oder Absage durch den Auftraggeber 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Gage fällig, bei Absage 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 75% der Gage fällig.

- Bei Ausfall oder Krankheit des Auftragnehmers wird gleichwertiger Ersatz zu gleichen Bedingungen gestellt.

- Es wird eine Richtzeit für das Ende der Veranstaltung ausgehandelt. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 25,- € in Rechnung gestellt.

-Gerichtsstand ist Amtsgericht Idstein

 
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